Die Bundesregierung spricht sich für bessere Anrechnung von Hybridfahrzeugen, keine Ausnahmen für kleine E-Autos und Quoten für grünen Stahl aus.
BERLIN – Die Koalition fordert von der EU weitere Lockerungen für die CO2-Flottengrenzwerte und eine weitergehende Abkehr vom faktischen Verkaufsverbot neuer Verbrennerautos ab 2035. Darauf einigten sich die Spitzen von Union und SPD in ihrem Beratungsmarathon über das Wochenende. Das geht aus dem Beschlussdokument hervor, das POLITICO vorliegt (hier).
Bundeskanzler Friedrich Merz sprach davon, das Ziel „echter Technologieoffenheit“ erreichen zu wollen. Die Forderungen entsprächen weitgehend den Positionen der deutschen Autoindustrie und der IG Metall, sagte Merz.
Im Einzelnen beschloss die Koalition für das Autopaket diese Forderungen:
Die Verschärfung des Utility Factors für Plug-in-Hybride ab 2027 müsse ausgesetzt werden. Er beschreibt, zu wie viel Prozent ein Hybridfahrzeug elektrisch und damit CO2-frei fährt. Mehremissionen oberhalb des Zielwerts von 90 Prozent sollen nicht vollständig kompensiert werden müssen. Die von der Europäischen Kommission vorgesehene Quote für Grünen Stahl müsse erreicht werden. Fahrzeuge, die ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden (inklusive fortschrittlicher Biokraftstoffe), sollen in der Flottenregulierung unverzüglich als Nullemissionsfahrzeuge angerechnet werden können. Die Einführung von Supercredits für kleine Elektrofahrzeuge und eine „einseitige Begünstigungen wie auf der Grundlage des Längenkriteriums 4,2 Metern“ lehnt die Koalition ab. Das Autopaket solle um Flexibilitätsinstrumente wie „Banking & Borrowing“ in den Zeiträumen 2025 bis 2029 und 2030 bis 2034 sowie eine Durchschnittsbetrachtung der Zielwerte 2030 und 2035 (Dreijahreszielzeiträume) erweitert werden. Damit sollten Strafzahlungen für die deutsche Automobilindustrie vermieden werden. Eine Elektrifizierung der Fahrzeugflotten begrüße die Koalition zwar im Grundsatz. Den Vorschlag der EU-Kommission für eine Unternehmensflotten-Verordnung lehnt die Bundesregierung jedoch ab.
Die Bundesregierung will die Forderungen in das laufende Gesetzgebungsverfahren in der EU einbringen.



